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   BGH, 21.09.1988 - VIII ZB 26/88   

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https://dejure.org/1988,7486
BGH, 21.09.1988 - VIII ZB 26/88 (https://dejure.org/1988,7486)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1988 - VIII ZB 26/88 (https://dejure.org/1988,7486)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88 (https://dejure.org/1988,7486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfeantrag - Ortsabwesenheit - Vollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZB 68/88

    Pflichten des Rechtsmittelführers bei Aufenthaltsänderung

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - VIII ZB 26/88
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es zu den Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei gehört, bei längerer Ortsabwesenheit in angemessener Weise Vorsorge dafür zu treffen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen ist, eingehalten werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; Beschluß vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - VIII ZB 26/88
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es zu den Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei gehört, bei längerer Ortsabwesenheit in angemessener Weise Vorsorge dafür zu treffen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen ist, eingehalten werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; Beschluß vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.11.1984 - II ZB 3/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vesäumnis der

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - VIII ZB 26/88
    Er hat den Beklagten in dessen Auftrag im Prozeßkostenhilfeverfahren vertreten und war damit auch ermächtigt, die auf den Antrag ergehende Entscheidung entgegenzunehmen (BGH aaO); wann der Beklagte von der Bewilligung Kenntnis erlangt hat, ist demgegenüber unerheblich (vgl. auch BGH, Beschluß vom 5. November 1984 - II ZB 3/84, VersR 1985, 68, 69).
  • BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - VIII ZB 26/88
    Das in der Armut einer Partei zu sehende Hindernis im Sinn von § 234 Abs. 2 ZPO ist dann behoben, wenn ihr - wie hier - Prozeßkostenhilfe bewilligt und ein postulationsfähiger Rechtsanwalt beigeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 122/85, VersR 1986, 580).
  • OLG Stuttgart, 21.01.1988 - 14 U 24/87
    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - VIII ZB 26/88
    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Zivilsenate in Freiburg - vom 18. August 1988 zu 14 U 24/87 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
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